Haftungsausschluss
Die Fernwartung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Es gelten die folgenden Haftungsbedingungen:
1.1 Haftungsausschluss
Die Firma IT-EXPERT betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und
Verfügbarkeit. Für eintretende Schäden haftet die IT-EXPERT nur insoweit, als ihr bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
die IT-EXPERT nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
1.2 Verfügbarkeit
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die IT-EXPERT für die Verfügbarkeit externer Internet
Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der IT-EXPERT liegen, keine Haftung übernimmt.
Insbesondere hat die IT-EXPERT den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen
nicht zu vertreten.
1.3 Datenverlust
Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist
ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der IT-EXPERT
verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer
Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
1.4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der IT-EXPERT ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den
damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem
Gewinn sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem
Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.
1.5 Verweisung an die Haftpflichtversicherung
Die IT-EXPERT unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, für die die IT-EXPERT nach vorstehenden Grundsätzen einzustehen hat. Weist der Kunde einen solchen Schaden nach, wird die IT-EXPERT zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Kunden ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an den Kunden erfüllungshalber abtreten. Solange der Kunde die Haftpflichtversicherung der IT-EXPERT nicht gerichtlich in Anspruch genommen hat, kommt eine Haftung der IT-EXPERT nicht in Betracht. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung den Kunden mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Fall haftet die
IT-EXPERT unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
1.6 Klage- und Ausschlussfrist
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der
Schadensersatzleistungen durch die IT-EXPERT – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.
1.7 Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung erfolgt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
1.8 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die vorstehenden Regelungen nicht abschließend sind, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT-EXPERT Anwendung.